Mehrbedarf sicherstellen

maskeSeit gut 11 Monaten befinden wir uns im Ausnahmezustand. Immer wieder Diskussionen, immer wieder neue Schutzverordnungen. Vieles ist nachvollziehbar, manches fragwürdig und doch hat die Masse eines gemeinsam - sie will sich und andere schützen.

Was aber bedeutet das für Menschen, die auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind?

Einen finanziellen Mehrbedarf aufgrund der Pandemie sehen die Verantwortlichen bis heute nicht. Nun wurde, neben vielen anderen Maßnahmen, bundesweit die FFP2-Maskenpflicht eingeführt.

Bei einem Verkaufspreis von ca. 3 - 4 Euro pro Stück summieren sich die Ausgaben. Für Menschen, die auf ALG-II oder Grundsicherung angewiesen sind und bereits in „normalen Zeiten“ den Euro zweimal umdrehen müssen, ist die Corona-Pandemie zu einem Kraftakt geworden. Für diesen Personenkreis ist es ein Hohn, wenn Politiker oder wie in einem Urteil Richter des hessischen Landessozialgerichts darauf verweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie einige im Regelbedarf enthaltene Kosten – z.B. für Freizeit, Unterhaltung, Kultur, für Verkehr und für Beherbergungs- und Gaststättendienst-leistungen - derzeit nicht oder lediglich eingeschränkt anfielen und ein Mehrbedarf daher nicht erkennbar sei. Diese Richter, aber auch die politischen Entscheidungsträger wären klug beraten, sich zum einen die Beträge für die erwähnten Posten näher anzuschauen und sich zum anderen mit der Lebensrealität der Menschen zu befassen, über die sie urteilen. Kosten für Freizeit, Unterhaltung und Kultur fallen nicht nur an, wenn man ins Kino oder Museum geht. Auch der Kauf eines Buches, eines Gesellschaftsspiels spiegelt sich darin wieder. Scheinbar können sie sich auch nicht vorstellen, dass in Corona-Zeiten Fahrten zum Arzt oder Einkauf anfallen und Kosten verursachen.

Einfach mal hinschauen: Beherbergungs- und Gaststättenleistungen betragen aktuell 11,65 Euro. Der Anteil für das Bildungswesen liegt gerade einmal bei 1,62 Euro. Kosten für Heizung werden nur anteilig übernommen usw. usf. Allein diese Tatsache lässt erahnen, dass ALG-II-Bezieher:innen und Rentner:innen, die Grundsicherung beziehen, keine Einsparmöglichkeiten haben. Die Anteile für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen, für Lebensmittel, Mobilität oder Energiekosten bestehen nur auf dem Papier. Letztendlich muss dieser Personenkreis alle anfallenden Ausgaben mit dem insgesamt knappen Budget meistern.

DIE LINKE/Wülfrather Liste appelliert an die Bundestagsabgeordneten Michaela Noll (CDU), Kerstin Griese (SPD) und Peter Bayer (CDU) diese Menschen in der Krise nicht im Stich zu lassen und sich dafür einzusetzen, dass der Mehrbedarf anerkannt wird. Besser wäre noch: Endlich die Regelsätze dauerhaft auf ein menschenwürdiges sowie existenzsicherndes Niveau anzuheben und Schluss mit der Ausgrenzung zu machen!

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