Aktionsprogramm grenzt aus

freizeitbonusRund 190.000 Kinder aus bedürftigen Familien gehen beim Kinderfreizeitbonus leer aus. Obwohl CDU und SPD in der Gesetzesbegründung ausdrücklich „beteuern“, dass der Kinderfreizeitbonus „bedürftige Familien“ unterstützen soll (Bundestags-Drucksache Nr. 19/29765), schließt diese Unterstützung Kinder, die nachweislich in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGV II leben, bewusst aus. Und zwar immer dann, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird und man diese Kinder aufgrund dessen, nicht als bedürftig bewertet.

Diese Verfahrensweise zeigt einmal mehr, dass die politischen Entscheidungsträger fernab der Realität agieren. Dies lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping schließen. In dieser erklärt das Ministerium, dass die Regierung keine Regelungslücke sieht.

Traurig aber wahr: Die Regierungsparteien benachteiligen vor allem Kinder von Alleinerziehenden und verkennen, dass Unterhalt und Kindergeld auf den SGB II-Bedarf angerechnet werden. Letztendlich haben die Betroffenen keinen Cent mehr in der Tasche als Beziehende von SGB-II-Leistungen, deren Kinder einen eigenen Leistungsanspruch haben!

In einem offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fordern 9 Verbände eine Korrektur, damit der Bonus bei allen bedürftigen Familien ankommt.

Hoffen wir, dass dieser Brief bei den Verantwortlichen nicht auf taube Ohren stößt und das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ tatsächlich alle Kinder aus Familien mit geringen Einkommen erreicht.

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