„Energie-Hilfe“ Kampagne gestartet

energie hilfeImmer mehr Menschen kommen durch Inflation und gestiegene Energiekosten wirtschaftlich ins Trudeln. Auch Menschen mit gesicherten Einkünften können durch die übermäßig hohen Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, Energiebevorratungskosten oder auch Stromabrechnungen in finanzielle Nöte geraten. Dies kann auf Angestellte wie auch auf Selbstständige zutreffen. Hier gilt es zu prüfen, ob ein Übernahmeanspruch durch das Jobcenter besteht. Auch eine Reihe Sozialleistungsbeziehende wie Rentner*innen, Wohngeld- und Kinderzuschlagbeziehende, Auszubildende haben diese Ansprüche. Nur wissen sie dies oftmals nicht.

Menschen, die nicht im Leistungsbezug stehen, aber gegebenenfalls Leistungsansprüche haben, müssen beachten, dass sie im Monat der Fälligkeit einer Forderung einen Übernahmeantrag stellen. Erfolgt dieser Antrag zu spät, entfällt der Übernahmeanspruch durch die Behörden ganz oder teilweise. 

Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband  haben angesichts der stark steigenden Energiekosten die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden, gestartet. 

Die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste begrüßt diese Initiative und weist daraufhin, dass ein Blick auf die Webseite der Kampagne www.energie-hilfe.org für Betroffene hilfreich sein kann. Neben umfangreichen Informationen über die sozialrechtlichen Ansprüche, werden auch gleich zahlreiche Musteranträge zur Verfügung stellt. 

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