Flüchtlingsunterbringung finanzieren, Kommunalfinanzen stabilisieren

handshakeFoto: pixabay.comIn Zeiten aufgebrachter Wutbürger, die vorurteilsgeladen mit allzu oft rassistischen Parolen nicht nur durch die Straßen Dresdens und Leipzigs ziehen, ist es von besonderer Bedeutung, sachlich über die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu sprechen. Daher freut sich die Ratsfraktion DIE LINKE, dass ihr Antrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Unterbringung, Betreuung und Begleitung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gemeinsam von allen Fraktion getragen wird und nun in einer ersten Gesprächsrunde mit Vertretern aus Politik und Ehrenamt unter Leitung der städtischen Verwaltung erörtert wird.

Für die Kommunen stellen vor allem aber auch die Kosten der Unterkunft einen enormen Ausgabeposten dar. Daher braucht es schnelle, gute, gezielte Hilfen für die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung und gleichzeitig ein nachhaltiges, stabiles Fundament für kommunale Finanzen. DIE LINKE sieht hier u.a. den Bund in Verantwortung, der die Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung übernehmen muss.

Und so hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der ganz gezielt nur die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung in den Kommunen zum Inhalt hat. Denn es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Flüchtlinge menschenwürdig und sozial integrativ aufzunehmen.

Diesbezüglich gibt es von der LINKEN ebenfalls parlamentarische Initiativen, die unter anderem auf schnelle Integration und Vorrang der Wohnungsunterbringung, auf bundesweit verpflichtende Mindeststandards bei der Unterbringung, faire Asylprüfungen und eine Stärkung der Aufnahmebereitschaft abzielen.

Der Antrag „Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen“ ist unter BundestagsDrucksache 18/3573 im Internet nachlesbar.

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