Rassismus bekämpfen

stop racism Heute - am 19. Februar 2021 - jährt sich zum ersten Mal der rassistische Anschlag in Hanau, bei dem neun Menschen ermordet wurden.

Wir gedenken der Opfer des rassistischen Anschlages von Hanau und erinnern an

Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin.

In unseren Gedanken sind wir bei ihren Familien und Freunden.

Dieser Anschlag war nicht der einzige in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit einem rechtsextremen Hintergrund.

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Jetzt beantragen - digitale Endgeräte für Homeschooling

digitale endgeraete Die Mühlen mahlen zwar langsam, aber sie mahlen. Und so hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 01. Februar 2021 eine Weisung herausgegeben, die besagt, dass rückwirkend ab Januar 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt, werden.

Digitale Endgeräte und Drucker sind somit vom Jobcenter auf Zuschussbasis zu übernehmen. Grundsätzlich sind alle Schüler:innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen.

Wichtig: Auch Schüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, zählen zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Der Zuschussbedarf ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

Um den Anspruch zu erhalten, bedarf es eines Antrages und eines Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät vorhanden, oder ein vorhandenes nicht (mehr) benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann. Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht übrigens pro Kind und nicht nur pro Haushalt.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fördermittel konnte die Stadt Wülfrath lediglich 262 Tablets für Schüler:innen der Grund-, Sekundarschule und des Gymnasiums anschaffen. Da davon auszugehen ist, dass diese Zahl nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, sollten Erziehungsberechtigte und junge Erwachsene im Bedarfsfall umgehend einen Antrag stellen.

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DIE LINKE/Wülfrather Liste ruft zur Teilnahme an Gedenkveranstaltung auf

stolpersteine Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der AntifaschistInnen will am 27. Januar, dem Auschwitzgedenktag, an den Stolpersteinen von Wülfrather Nazi-Opfern Blumen niederlegen. Neben einem schweigenden Gedenken soll kurz an Johanna Beyth (Wilhelmstr. 98), Maria und Heinrich Dreier (Am Bahnhof) sowie an Willi Everts und Eugen Raukamp (Heumarktstr. 19) erinnert werden, die dem Naziterror in der Kalkstadt zum Opfer fielen. Außerdem wird Geschichtsforscher und Mitglied der VVN/BdA Rainer Köster an die Menschen erinnernen, die in Wülfrather Arbeitsstellen Zwangsarbeit leisten mussten und dabei ums Leben kamen. Für sie wurde  bisher noch kein Stolperstein verlegt!

DIE LINKE/Wülfrather Liste ruft zur Teilnahme an der Gedenkveranstaltung der VVN/BdA-Niederberg auf.

Mittwoch, den 27. Januar 2021. Beginn: 12:00 Uhr an der Heumarktstraße 19.

Zuvor können an der Wilhelmstraße 98  Blumen niedergelegt werden.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine im Rahmen der Coronaschutzverordnung erlaubte, von der Stadt Wülfrath genehmigte Veranstaltung handelt. Die Teilnehmerzahl ist maximal auf 20 Personen begrenzt, die vorgeschriebenen Corona-Schutzverordnungenmüssen müssen gemäß der aktuellen Verordnungen eingehalten werden. Das Tragen von Alltagsmasken ist verpflichtend und während des Gedenkens ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.

Gemeinsam mit der VVN/BdA möchten wir auch in Wülfrath die Erinnerung an die verbrecherische Politik der Nazis wachhalten und ihrer Opfer in würdiger Form gedenken.

Mehrbedarf sicherstellen

maske Seit gut 11 Monaten befinden wir uns im Ausnahmezustand. Immer wieder Diskussionen, immer wieder neue Schutzverordnungen. Vieles ist nachvollziehbar, manches fragwürdig und doch hat die Masse eines gemeinsam - sie will sich und andere schützen.

Was aber bedeutet das für Menschen, die auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind?

Einen finanziellen Mehrbedarf aufgrund der Pandemie sehen die Verantwortlichen bis heute nicht. Nun wurde, neben vielen anderen Maßnahmen, bundesweit die FFP2-Maskenpflicht eingeführt.

Bei einem Verkaufspreis von ca. 3 - 4 Euro pro Stück summieren sich die Ausgaben. Für Menschen, die auf ALG-II oder Grundsicherung angewiesen sind und bereits in „normalen Zeiten“ den Euro zweimal umdrehen müssen, ist die Corona-Pandemie zu einem Kraftakt geworden. Für diesen Personenkreis ist es ein Hohn, wenn Politiker oder wie in einem Urteil Richter des hessischen Landessozialgerichts darauf verweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie einige im Regelbedarf enthaltene Kosten – z.B. für Freizeit, Unterhaltung, Kultur, für Verkehr und für Beherbergungs- und Gaststättendienst-leistungen - derzeit nicht oder lediglich eingeschränkt anfielen und ein Mehrbedarf daher nicht erkennbar sei. Diese Richter, aber auch die politischen Entscheidungsträger wären klug beraten, sich zum einen die Beträge für die erwähnten Posten näher anzuschauen und sich zum anderen mit der Lebensrealität der Menschen zu befassen, über die sie urteilen. Kosten für Freizeit, Unterhaltung und Kultur fallen nicht nur an, wenn man ins Kino oder Museum geht. Auch der Kauf eines Buches, eines Gesellschaftsspiels spiegelt sich darin wieder. Scheinbar können sie sich auch nicht vorstellen, dass in Corona-Zeiten Fahrten zum Arzt oder Einkauf anfallen und Kosten verursachen.

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