DIE LINKE. Wülfrath ruft zur Teilnahme am Ostermarsch auf

ostermarsch Ostermarsch Ruhr 2019 "Abrüsten statt aufrüsten – Verbot der Atomwaffen! Für ein Europa des Friedens!", an 3 Tagen durch das Ruhrgebiet, 1. Tag: Duisburg bis Düsseldorf, Auftaktkundgebung: 10.30 Uhr, Kuhstr., Ecke Kuhlenwall "Abrüsten statt aufrüsten!“ – jetzt!“, Begrüßung: Bulut Surat (DGB Region Niederrhein), Redner: Axel Köhler-Schnura (Vorstand Coordination BAYER-Gefahren), Marco Bülow (MdB, Mitglied im Umwelt-Ausschuss), Musik: Allerwelt-Ensemble Duisburg anschl. kurzer Marsch zum Harry-Epstein-Platz; 13 Uhr, Harry-Epstein-Platz, Kundgebung und Fahrt mit dem Zug zur Fortsetzung nach Düsseldorf [Flyer siehe hier], VA: Ostermarschkomitee Rhein-Ruhr

Ort: Kuhstr. Ecke / Kuhlenwall, Duisburg, Kuhlenwall, 47051 Duisburg Kontakt: Ostermarsch Rhein/Ruhr, c/o DFG-VK NRW, Braunschweiger Str.22, 44145 Dortmund, Telefon: 0231/818032, Fax: 0231/818031, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, ostermarsch-ruhr.de

Nicht-Regierungsorganisationen eine Stimme verleihen

ngos eine stimme verleihen Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) der globalisierungskritischen Organisation Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, sollen nun wohl weitere Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) folgen.

NGOs erhöhen das Gewicht der Zivilgesellschaft und verschaffen Themen wie sozialer Gerechtigkeit, Menschenrechte oder Umweltschutz Gehör. Nun sind diese Organisationen den Regierenden wohl „zu laut“ geworden.

Die Richter begründeten die Aberkennung der Gemeinnützigkeit damit, dass Attac mit ihren Kampagnen tagespolitische Ziele ohne  gemeinnützige politische Bildungsarbeit verfolge.

Wenn zivilgesellschaftliche Akteure sich grenzüberschreitend vernetzen  und so Einfluss auf die globale Politik nehmen, ist dies nichts anderes als politische Bildungsarbeit. Denn diese Organisationen leisten mit Veranstaltungen, Infoständen und Aktionen wichtige Aufklärungsarbeit. Diese ist nicht immer im Sinn der Regierenden. Bei der aktuellen Entwicklung kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass „diese Störfeuer gelöscht werden sollen!“

Über 180.000 Menschen haben bereits den von campact initiierten Appell „Die Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“ unterzeichnet. Ob Attac, Campact, Mehr Demokratie, VVN-BdA, Greenpeace.... Sorgen wir dafür, dass diese Sprachrohre der Gesellschaft "ihre Stimme nicht verlieren."

Unterschreiben Sie jetzt. Hier geht es zur Seite von Campact.

Bund muss sich weiter an Integrationskosten beteiligen

integration Aktuell kommen zwar kaum noch Geflüchtete zu uns, aber die Ausgaben für Integration, die Unterbringungskosten usw. muss auch eine Kommune wie Wülfrath – die sich in der Haushaltssicherung befindet – weiter stemmen. Nun will Finanzminister Olaf Scholz (SPD), dass sich der Bund aus der Finanzierung der Integrationskosten zurückzieht und diese von den Kommunen getragen werden. Die Kommunen finanziell im Regen stehen zu lassen und die zugesagten Kosten nicht zu 100 Prozent zu übernehmen, ist eine Attacke auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Vertrauensbruch. Nicht nur, dass Olaf Scholz unnötige Debatten anheizt, er sorgt mit dieser Vorgehensweise dafür, dass vor allem finanzschwache Kommunen, aufgrund der Mittelkürzungen womöglich Integrationsangebote einsparen müssen.

Zu Recht verweist das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge darauf, dass Integration ein langfristiger Prozess ist.  Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Olaf Scholz sollte das wissen und sich nicht aus der Verantwortung ziehen!

Aufruf zur Teilnahme an Online-Befragung

befragung Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt, zu welcher Tacheles e.V. als sogenannter sachverständiger Dritter geladen ist. Wie Harald Thomé (Sozialreferent) mitteilt, geht es um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Thomé geht davon aus, dass die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, für das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich eine große Rolle spielen wird.

Tacheles e.V. nimmt dies zum Anlass, eine Onlineumfrage zu Sanktionen im SGB II durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen.

Weiterlesen: Aufruf zur Teilnahme an Online-Befragung

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