Stellenwert der Gleichstellungsstelle

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020

Anfrage zur Besetzung der Gleichstellungsstelle

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,


die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020 zu nehmen und zu beantworten.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Als die den Bürger*innen am nächsten stehende Regierungsebene sind lokale Behörden - wie die Stadtverwaltung Wülfrath - am besten geeignet, die Fortdauer und Neubildung von Ungleichheiten zu bekämpfen und eine Gesellschaft zu fördern, die ihren Mitgliedern den gleichen Zugang zu zentralen Ressourcen bietet. Durch ihre Kompetenzbereiche und Kooperationen mit der ganzen Bandbreite lokaler Akteur*innen können Kommunen konkrete Aktionen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern umsetzen. Zudem hat die Kommune in allen Zuständigkeiten auch nach außen hin die Aufgabe wahrzunehmen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen. Für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit die ein breites Aufgabenspektrum umfasst ist es von Bedeutung, welchen Stellenwert und welche Wertschätzung dieser Tätigkeit in der Kommune zugeschrieben wird. Vor dem Hintergrund, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wülfrath, in Kürze in den Ruhestand verabschiedet wird, bittet die Ratsfraktion DIE LINKE um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welchen Stellenwert misst die Verwaltungsspitze der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in der kommunalen Verwaltung bei?


2. Wo gedenkt die Verwaltung zukünftig die Gleichstellungsstelle organisatorisch in der Verwaltungs-Hierarchie anzusiedeln?


3. Wo sieht die Verwaltung die Möglichkeit unterstützend zu wirken, um die positiven Entwicklungen der Gleichstellungsarbeit der letztenJahre fortzuführen? (z.B. Stärkung der Position und Verbesserung der Anerkennung)

 

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ist eine gesetzlich verankerte Verpflichtung, welche von den Kommunen einzuhalten und auszuführen ist. Hierfür benötigt man jedoch auch die entsprechende personelle Ressource. Zumal sich die Aufgaben der Gleichstellungsstellen im Laufe der Zeit gewandelt haben. Vor allem aber sind sie gewachsen und vielfältiger geworden. Als Genderexpertinnen, Ideengeberinnen, Vordenkerinnen, Akteurinnen und
Koordinatorinnen gehören aktuell die Themen Gewalt gegen Frauen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter und die Förderung der Frauen im Hinblick auf Führungspositionen zu ihren wesentlichen Aufgaben.


1. Wie spiegelt sich die Zunahme des Aufgabenbereichs in der finanziellen Ausstattung für die Tätigkeit wieder?


2. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit bei den erforderlichen Ressourcen (personell, finanziell) nachzusteuern?

Für die Ratsfraktion DIE LINKE
Ilona Küchl

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