Gemeinsamer Antrag - Resolution zum Haushaltsentwurf 2022/23

SPD WG FDP LINKE

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, nachfolgende Resolution zum Haushaltsentwurf 2022/23 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12.01.2022 zu setzen.

 

Der Rat der Stadt Wülfrath beschließt die folgende Resolution an die Bundesregierung und den Bundestag sowie die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalens:

  • Die Stadt Wülfrath fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die
    finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona Pandemie zu gewährleisten.
  • Dazu fordert der Rat der Stadt Wülfrath den Bund auf:
  • Eine strukturelle Losung des Altschuldenproblems gemeinsam mit den Ländern herbeizuführen, wonach leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche, öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft das Ziel sind.
  • Die Mindereinnahmen der Kommunen aus der Erhebung der Gewerbesteuer entsprechend der Regelung des früheren Art. 143h des Grundgesetzes (GG) gemeinsam mit den Ländern in den Jahren 2021 und 2022 entsprechend der Regelung des Jahres 2020 auszugleichen.

Dazu fordert der Rat der Stadt Wülfrath das Land Nordrhein-Westfalen auf:

  • Den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weiterzuentwickeln und das Problem der kommunalen Altschulden, auch vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos, verlässlich und nachhaltig zu lösen. Der kommunale Eigenanteil muss dabei auf ein leistbares Maß begrenzt werden, ohne die Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder bzw. weiter einzuschränken.
  • Nach dem Vorbild des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19- Pandemie durch Bund und Länder, umgehend eine Ausgleichsregelung für den kommunalen Einnahmeausfall aus der Gewerbe- und Einkommensteuer für die Jahre 2021 und 2022 zu konzipieren und umzusetzen. Dabei darf die Entlastung nicht davon abhängig gemacht werden, ob und in welcher Hohe sich der Bund an den Lasten beteiligt.
  • Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) um eine angemessene Beteiligung des Landes an der Tilgung der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Liquiditätskredite zu ergänzen.
  • Die Kompensation der Steuerausfalle im Rahmen der Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes auch für das Jahr 2022 sicherzustellen und als echten, in den Folgejahren nicht anzurechnenden Zuschuss des Landes vorzunehmen und damit auf eine spätere Rückzahlung durch die Gemeinden zu verzichten.
  • Für eine kostendeckende Finanzierung der Folgekosten der Ausstattung von Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrerinnen und Lehrer mit einer digitalen Infrastruktur zu sorgen, dazu gehört ausdrücklich auch die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, der Personalbedarf für den Support und die Administration der Gerate genauso, wie die Nach- und Ersatzbeschaffungen in den kommenden Jahren.

Begründung:
Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates. Sie sind es, die die Krise an vorderster Front bewältigen, angefangen bei der Arbeit der kommunalen Gesundheits- und Ordnungsämter, der lokalen Organisation von Impfungen und Tests bis hin zur Verantwortungsübernahme für die Aufrechterhaltung von Bildung und Betreuung unter den Bedingungen von Pandemie und Lockdown. Gerade hier in Wülfrath waren und sind es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen und die unzähligen Ehrenamtlichen, auf die wir Wülfratherinnen und Wülfrather
uns verlassen können. Auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Schließung von Kitas und Schulen haben viele Familien belastet. Unsere Städte und Gemeinden können ihre Aufgaben nur schultern, wenn sie selbst handlungsfähig sind und bleiben. Neben einer ausreichenden Personalausstattung braucht auch Wülfrath vor allem das dazu notwendige Geld. Die Corona-Pandemie verschlechtert nochmals die Haushaltslage in den Kommunen. Die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen
Kommunen erhalt in der Krise eine neue Brisanz. Wenn Bund und Land jetzt nicht zügig handeln, drohen unseren Kommunen in eine neuerliche finanzielle und damit soziale und infrastrukturelle Abwärtsspirale zu rutschen. Bereits unabhängig von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren und sind unsere Kommunen strukturell unterfinanziert. Insbesondere die Sozialtransferaufwendungen und die Altschulden stellen Risiken für den kommunalen Haushalt dar. Städte und Gemeinden werden Zinsanstiege und erhöhte Aufwendungen und Ertragsminderungen im Falle einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtlage nicht kompensieren können.

Nach aktuellen Schätzungen geht der Städte- und Gemeindebund für die kommenden Jahre von einem jährlichen Fehlbetrag von rund 3,5 Milliarden Euro aus. Vor diesem Hintergrund muss die Landesregierung nun zügig handeln und die bislang nur für die Jahre 2020 bzw. im Falle des GFG 2021 beschlossenen Hilfen nicht nur fortschreiben, sondern auch weiterentwickeln. Es reicht dauerhaft nicht aus, Bilanzierungshilfen zu ermöglichen und Kredite zu gewähren. Vergleichbar zum Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19- Pandemie durch Bund und Länder (GewStAusgleichsG) brauchen die nordrheinwestfälischen Städte, Kreise und Gemeinden auch in den kommenden Jahren echte Zuschüsse von Bund und Land.
Nur wenn wir in Wülfrath wieder Eigenkapital aufbauen können und unsere Liquiditätskredite zurückfuhren können, wird der städtische Haushalt eine gesicherte Perspektive und Zukunftsfähigkeit haben können.

gez.                                   gez.                                  gez.                                         gez.

Manfred Hoffmann              Wolfgang Peetz                    Hans-Peter Altmann                  Ilona Küchler    

Fraktionsvorsitzender         Fraktionsvorsitzender           Fraktionsvorsitzender                Fraktionsvorsitzende

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