Aufruf zur Teilnahme am Ostermarsch 2024

ostermarsch 2024 Das Friedensbündnis NRW ruft zur Unterstützung des Ostermarsches in Düsseldorf am 30.03.2024 auf.

Der Frieden in Europa und der Welt ist insbesondere durch den Ukraine-Krieg und den Völkermord in Gaza bedrohter denn je. Von der Politik sind leider keine Zeichen zu erkennen, die diesem Wahnsinn ein Ende setzen könnten; im Gegenteil Medien und große Teile der nationalen und internationalen Politik eskalieren täglich. Ein verheerender Dritter Weltkrieg droht. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen, solange dies noch möglich ist.

DIE LINKE/Wüllfrather Liste steht dafür, Konflikte ausschließlich mit politischen und zivilen Mitteln zu lösen, um das Recht, in Frieden zu leben, für alle Menschen zu verwirklichen. Daher unterstützen wir den Aufruf. Kommt am 30.03.24 nach Düsseldorf und sendet mit dem Friedensbündnis ein starkes Zeichen:

Für Frieden, Abrüstung, internationale Solidarität. Gegen Kriegstüchtigkeit und sozialen Kahlschlag.

Moderate Anhebung der Gewerbesteuer

gewerbesteuer hebesatz Mit Blick auf die Haushaltssituation der Stadt Wülfrath hat die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste einen Antrag eingereicht, der die Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer zum 1.Januar 2024 um 35 Prozentpunkte auf 475 Prozent vorsieht.

Während in den vergangenen Jahren – zuletzt 2021 – immer wieder die Grundsteuer B erhöht wurde und bis zum Jahr 2034 auf ein Niveau von 870 Prozentpunkten klettern soll, blieb der Gewerbesteuer-Hebesatz in der Vergangenheit unangetastet. Dies soll laut Haushaltsicherungskonzept frühestens zum Jahr 2029 geschehen.

Die Grundsteuer B sind umlagefähige Betriebskosten und werden von den Vermieter*innen in vollem Umfang an ihre Mieter*innen weitergegeben. So werden primär Mieter*innen mit durchschnittlichen oder geringen Einkommen benachteiligt. Dies trifft vor allem Familien mit Kindern  die auf größere Wohnungen angewiesen sind – besonders hart. Auch Wohngeldempfänger*innen müssen die Erhöhungen selbst tragen, da das Wohngeld steigende Kosten nicht berücksichtigt.

Ja, Wülfrath steht – wie so viele Kommunen – finanziell mit dem Rücken an der Wand. Dieses strukturelle Problem darf jedoch nicht nur auf die Bürger*innen abgewälzt werden.

Unter den aktuellen finanziellen Herausforderungen der Stadt Wülfrath ist aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste eine moderate Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes bereits zum 01.01.2024 von 35 Punkten auf 475 nicht nur vertretbar sondern auch geboten. Zumal eine spürbare Entlastung seitens des Bundes sowie des Landes derzeit nicht zu erwarten ist.

Wie alle Gemeindesteuern dient auch die Gewerbesteuer der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und öffentlicher Dienstleistungen (z.B. Kindertageseinrichtungen, örtliche Infrastruktur usw.). Hiervon profitieren auch ortsansässige Unternehmen.

Eine Erhöhung der Gewerbesteuer als Grund, dass sich Gewerbebetriebe in Wülfrath nicht niederlassen würden oder gar abwandern, ist ein Totschlagargument der vergangenen Jahre. Tatsächlich definiert sich die Attraktivität eines Standortes aus einer Reihe von Faktoren, die (wirtschafts-)politischer, gesellschaftlicher, ökonomischer oder geografischer Natur sein können.

Auch die Sorge vor einer überproportionalen Belastung von Selbstständigen und Kleinunternehmen können wir nehmen. Denn je nach Organisationsform gelten für Unternehmen unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. So zahlen Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis zu einem Freibetrag von 24.500 Euro keine Gewerbesteuer.

Kleinunternehmen und Selbständige haben zudem die Möglichkeit, die Einkommenssteuer mit der Gewerbesteuer zu verrechnen. Die Auswirkungen auf kleine Gewerbetreibende sind also gering bzw. nicht vorhanden.

Update - Wülfrath zeigt Haltung

aufruf Das Bündnis „Wülfrath zeigt Haltung! - Gemeinsam für Toleranz, Vielfalt und Demokratie -“ erfährt immer mehr Zuspruch und die Zahl derer, die dem Aufruf zur Auftaktveranstaltung am 26.01.2024 um 16.00 Uhr folgen, wächst.

Mittlerweile rechnen die Organisatoren mit mehr als 1.000 Teilnehmer:innen und haben den  Treffpunkt verlegt: Vorplatz der Kreissparkasse im Bereich Goethestraße/Am Diek.

 

Regierung handelt verfassungswidrig

urteile Inmitten einer aufgeladenen gesellschaftlichen Stimmung verschärft die Ampel-Regierung das soziale Gefälle und entrechtet Menschen im Bürgergeldbezug. So haben die Regierungsparteien tatsächlich die 100%-Sanktionen im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes verabschiedet und missachten damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat 2019 die umstrittenen Sanktionen gegen Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II teilweise für verfassungswidrig erklärt. Viel zu hart und damit unvereinbar mit dem Grundgesetz seien die Kürzungen von 60 Prozent des Regelsatzes oder der komplette Wegfall des Arbeitslosengelds II, urteilten die Richter.

Schade, dass Lindner und Co nicht lernfähig sind. Denn, dass Sanktionen nicht helfen Menschen in Arbeit zu bringen, ist keine neue Erkenntnis. Die stärkste Wirkung, die von Sanktionen ausgeht, ist Einschüchterung und Stigmatisierung. Bereits die Androhung von Sanktionen verstärkt bei den Betroffenen das Gefühl von Ausweglosigkeit und Isolation und kann psychische und physische Folgen haben. 

Aber das beeindruckt die Regierungsparteien nicht. Wie auch? Sie ignorieren ja auch, dass es verfassungswidrig ist, Langzeitarbeitslosen die staatliche Unterstützung ganz oder zu sehr großen Teilen zu streichen. 

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